Der Antrag des RCDS Bundesvorsitzenden, Jenovan Krishnan, an den CDU-Bundesvorstand zur Änderung des Entwurfs “Fördern und fordern – Eckpunkte für die Integration von Schutzsuchenden” in der Fassung vom 13.02.2016.
Zeile 185 bis 187 streichen
Die Lehrveranstaltungen an Hochschulen müssen für studierfähige Flüchtlinge als Gasthörer geöffnet werden. In diesem Status sollen sie auch bereits Prüfungen ablegen können.
Einfügen als 185 neu:
Die CDU fordert, studierwillige und studierfähige Flüchtlinge zu unterstützen. Sie sollen an deutschen Hochschulen ein Studium aufnehmen können. Dazu sollen sie durch die Studienberatungen und bestehenden Programme an Hochschulen unterstützt werden.
Bei der Studienplatzvergabe müssen für Flüchtlinge vergleichbare Anforderungen wie für deutsche und internationale Bewerber gelten. Um das zu gewährleisten, setzt sich die CDU für einen Studierfähigkeitstest ein.
Die CDU spricht sich gegen eine Quote für Flüchtlinge aus. Für uns stehen Leistung und Chancengleichheit im Vordergrund.
I. Studienberatungen
Die Flüchtlinge müssen bereits zu Beginn ihres Studienwunsches unterstützt werden. Hierzu sollen sie sich an die Studienberatungen der Hochschulen und Fakultäten wenden können. Wir fordern, dass die Studienberatungen mit den Auslandsämtern der Universitäten zusammenarbeiten, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Zudem sollen an Studienkollegs oder vergleichbaren Einrichtungen zur Studienvorbereitung zusätzliche Plätze geschaffen werden.
II. Patenschaftsprogramme
Um die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern, sprechen wir uns für Patenschaftsprogramme an den Hochschulen aus. Hierbei übernehmen Studenten freiwillig eine Patenschaft für internationale Studenten. An vielen Hochschulen bestehen bereits solche Programme. Diese können die Hochschulen ausbauen, damit auch Flüchtlinge betreut werden. Insbesondere bei Behördengängen und der Studienplanung wird Hilfe nötig sein. Wenn Studenten Flüchtlinge von Beginn des Studiums an betreuen, hilft das bei der Integration. Ein Ansprechpartner ist für internationale Studenten nicht nur bei bürokratischen Vorgängen hilfreich, sondern auch bei kulturellen Fragen. So können auf freiwilliger Basis engagierte Studenten an den Hochschulen vor Ort zu einer toleranten und offenen Gesellschaft beitragen.
Hierfür sind die Länder in der Pflicht, ausreichend finanzielle und personelle Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
III. Studierfähigkeitstest
Flüchtlinge kommen häufig ohne Papiere, die Rückschlüsse auf ihren Bildungsstand ermöglichen. Viele Flüchtlinge können ihren Bildungsstand daher nicht mit Zeugnissen nachweisen.
Anpassung der Studierfähigkeitstests
Die CDU spricht sich dafür aus, dass der Studierfähigkeitstest angepasst wird.
Wir fordern einen Studierfähigkeitstest in der Sprache, in der das von einem Flüchtling angestrebte Fach gelehrt wird.
Inhaltlich muss dieser Test den Kenntnisstand des Einzelnen adäquat abbilden. Er soll dabei an die Anforderungen der Allgemeinen Hochschulreife angelehnt sein. Dazu muss in verschiedenen Fachrichtungen eine Prüfung abgelegt werden. Beispielsweise in Mathematik, Gemeinschaftskunde und Naturwissenschaften. Jeder Prüfungsteil wird mit einer Note abgeschlossen. Dazu muss dieser Test bundesweit einheitlichen Rahmenanforderungen entsprechen. Jedem Teilnehmer wird dadurch ermöglicht, ein Studium im gesamten Bundesgebiet aufzunehmen. Wie der Test konkret ausgestaltet und umgesetzt wird, bleibt den einzelnen Ländern und Hochschulen vorbehalten. Er soll wie bisher an lizenzierten Testzentren abgelegt werden.
Ein Test in verschiedenen Fachrichtungen garantiert, dass Flüchtlinge ohne Papiere und reguläre Studienbewerber gleichbehandelt werden. Insbesondere bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist das wichtig. Bei Bewerbern mit anerkannten Zeugnissen wird die Einzelnote jeder Fachrichtung in der Berechnung des Numerus Clausus berücksichtigt. Der Studierfähigkeitstest muss an die Allgemeine Hochschulreife angelehnt sein. Das ist wichtig, um Flüchtlingen nicht von vorne herein den Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen zu verwehren. Somit wird garantiert, dass alle Studienplatzbewerber gleichbehandelt werden.