Für einen starken Austausch trotz Brexit!

Das Brexit-Abkommen steht! Nun gibt es einen Handelsvertrag mit dem im Januar 2021 endgültig aus der Europäischen Union ausscheidendem Vereinigten Königreich. Die Übergangsphase wäre sonst mit einem harten Brexit erloschen. Ein Aspekt, der uns als RCDS beunruhigt, ist die Vernachlässigung des akademischen Austausches zwischen Großbritannien und der EU. Wir haben zunächst die wichtigsten Informationen für Studenten gesammelt, welche gerade im Vereinigten Königreich studieren oder es in naher Zukunft vorhaben.

Nach mehr als 30 Jahren steigt Großbritannien leider aus dem Erasmus-Programm der Europäischen Union aus. Britische Universitäten gehören in vielen Rankings stets zu den besten Universitäten der Welt. Vielen Studenten aus Europa bleiben diese nun mehr oder weniger verschlossen. Den britischen Hochschulen wiederum wird es künftig eher an studentischer Vielfalt und damit an Kreativität und Forschungskraft mangeln. In der Konsequenz schadet das langfristig auch dem wissenschaftlichen und kulturellen Austausch.

Laut der britischen Zeitung The Guardian wird das neue Turing Programm der britischen Regierung keine Mittel für Studenten bereitstellen, die ins Vereinigte Königreich kommen wollen. Auf nationaler Ebene wird es darüber hinaus schwierig sein, die bisher vorhandenen finanziellen Ressourcen zu kompensieren. Lediglich Universitäten in Nordirland bleiben weiter Teil des Erasmus-Programms.

EU-Bürger, die ab dem akademischen Jahr 2021/22 in England, Schottland, Wales und Nordirland studieren (ab Juli 2021), haben keinen Zugang mehr zu der britischen Studienfinanzierung (tuition fee loans) oder Anspruch auf den home fee status (gleiche Studiengebühren wie britische Studenten). Studenten aus den EU-Staaten werden wie andere internationale Studenten behandelt und müssen die “internationalen” Gebühren bezahlen. Dies variiert je nach Hochschule. Für manche Studenten bedeutet das bis zu 30.000 Euro mehr pro Studienjahr.

Für die im akademischen Jahr 2020/21 noch eingeschriebenen Studenten aus der Europäischen Union gibt es den Zugang zur Studienfinanzierung bis zum Ablauf des akademischen Jahres. Diejenigen EU-Studenten, die vor Januar 2021 in das Vereinigte Königreich eingereist sind, müssen sich beim EU Settlement Scheme anmelden, sofern der Student auch nach dem 01. Januar 2021 in Großbritannien studiert. Für Kurse und Studiengänge ab dem 01. Januar 2021, welche länger als sechs Monate dauern, muss ein Studentenvisum beantragt werden. Um ein Studentenvisum zu erhalten, muss eine Antragsgebühr in der Höhe von £348 bezahlt werden. Darüber hinaus müssen sich Studenten für die sogenannte, mit Gebühren verbundenen Immigration Health Surcharge anmelden, welches den Zugang zum National Health Service (dem öffentlichen Gesundheitssystem) des Vereinigten Königreichs ermöglicht. Studenten erhalten eine Ermäßigung von 25 Prozent auf die Kosten für diesen Zuschlag. Alle weiteren Infos hierzu gibt es hier: https://www.gov.uk/student-visa

Der RCDS spricht sich für neue Formen des Austauschs mit Großbritannien aus. Hier müssen dringend neue Wege gefunden werden! Der Brexit darf nicht zu Lasten der europäischen Wissenschaft und der Studenten gehen. Der RCDS findet es außerordentlich bedauerlich, dass die britische Regierung hier entgegen vergangener gesetzter Ziele gehandelt und sich für den Ausstieg aus dem Erasmus-Programm entschieden hat. Wir rufen alle relevanten Akteure der EU und des Vereinigten Königreichs auf, erneute Anläufe zu unternehmen, um einen starken wissenschaftlichen und studentischen Austausch – trotz Brexit – zu gewährleisten.