Kabinettsentwurf zum Mindestlohn gefährdet Berufsorientierung – RCDS fordert Ausnahmen bei studentischen Praktika

Berlin, 03. April 2014 – Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) kritisiert den aktuellen Kabinettsentwurf zum Mindestlohn: „Wenn studentischen Praktikanten 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden muss, wird eine große Zahl an Praktikumsplätzen insbesondere in geisteswissenschaftlichen und öffentlichen Berufsfeldern wegfallen“, kommentiert Martin Röckert, RCDS-Bundesvorsitzender und Mitglied im CDU Bundesvorstand.

Nach dem aktuellen Kabinettsentwurf sollen freiwillige Praktika von Studenten nur sechs Wochen vom Mindestlohn ausgenommen werden. Praktikanten sind jedoch keine regulären Arbeitnehmer, da ihre Tätigkeit zumeist unter Anleitung stattfindet und der Ausbildung zuzurechnen ist.

De facto führt die geplante Regelung zu einer Begrenzung der Praktikumsdauer auf sechs Wochen. Dieser vom Mindestlohn befreite Zeitraum ist jedoch deutlich zu kurz bemessen, um sich bei dem Praktikumsträger nachhaltig zu empfehlen. Der Mindestlohn für Praktikanten ist damit kontraproduktiv, weil er der Unterbezahlung von jungen Akademikern nicht entgegenwirkt, sondern im Gegenteil zu Biographien von verketteten Kurzpraktika führen wird“, so Röckert weiter.

Der RCDS fordert daher, dass Praktika bis zu einer Länge von drei Monaten vom Mindestlohn ausgenommen werden müssen.