Neues Berliner Hochschulgesetz: RCDS kritisiert pauschale Entfristung

Bauernfeind: „Eine pauschale Entfristung von promovierten Nachwuchswissenschaftlern darf nicht auf Kosten unseres Wissenschaftsstandortes gehen.“

Berlin, 23. November 2021 Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) kritisiert die umstrittene Regelung durch § 110 Absatz 6 Satz 2 des neuen Berliner Hochschulgesetzes zur unbefristeten Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern. Neben der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift müssten vor allem ihre Umsetzbarkeit und die weitgreifenden Auswirkungen einer solchen pauschalen Regelung in den Blick genommen werden.

Die Bundesvorsitzende des RCDS und Mitglied im CDU-Bundesvorstand Franca Bauernfeind hierzu: „Die pauschale Entfristung von promovierten Nachwuchswissenschaftlern geht an der akademischen Realität vorbei. Die betroffenen Stellen sind in der Regel dafür gedacht, Doktoranden weiterzubilden, damit diese anschließend eine Professur anstreben können. Grundsätzlich gefällt uns als RCDS der Gedanke eines entfristeten akademischen Mittelbaus, allerdings darf dieser nicht auf Kosten unseres Wissenschaftsstandorts gehen.“ Durch die flächendeckende Entfristung werde eine komplette Generation praktisch an die Universität gebunden. Dazu ergänzt der Landesvorsitzende des RCDS Nordost, Dennis Weihrauch: „Mittel- und langfristig bedeutet die Regelung, dass das Bewerberfeld für Professuren – und damit auch die wissenschaftliche Qualität – ausgedünnt wird. Zwingend erforderliche Einsparungen in anderen Bereichen werden sich insbesondere zu Lasten der Digitalisierung und der Qualität in der Lehre auswirken.“

Der RCDS weist außerdem auf die Dynamik betroffener Stellen hin. Insbesondere kurzfristige Vertragsverlängerungen in laufenden Projekten würden durch die Umsetzung des Wissenschaftszeitgesetzes erschwert. In diesem Fall sei die entsprechende Regelung nicht arbeitnehmerfreundlich, sondern -feindlich.

 

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V.i.S.d.P.: Franca Bauernfeind, RCDS-Bundesvorsitzende