RCDS fordert Bundesministerin Giffey auf, bis zur endgültigen Klärung ihren Doktortitel nicht mehr zu führen

Berlin, 29. Oktober 2020

Gestern wurde ein Gutachten des Rechtsprofessors der Universität Bonn und Experten des Promotionsverfahrens in Deutschland, Prof. Klaus Gärditz, bekannt. Prof. Gärditz bewertet das Verfahren der Freien Universität Berlin zur Überprüfung des Doktorgrades von Frau Bundesministerin Giffey für unrechtmäßig und unprofessionell, zudem kommt er zu dem Ergebnis, dass die FU Berlin den Doktorgrad hätte entziehen müssen.

Hierzu der RCDS-Bundesvorsitzende und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes Sebastian Mathes: „Wir fordern Frau Bundesministerin Giffey auf – aus Respekt vor der Wissenschaftsgemeinschaft in Deutschland und der wissenschaftlichen Arbeitsweise – die offenkundigen Fehler und die vorsätzliche Täuschung in ihrer Promotion einzugestehen und bis zur endgültigen Klärung auf das Tragen des Titels zu verzichten.“

Mathes weiter: „Auch die FU Berlin spielt eine außerordentlich unrühmliche Rolle. Unsere Universitäten sollten ein Anwalt für die hohen wissenschaftlichen Standards in Deutschland sein und nicht, wie hier geschehen, durch unrechtmäßiges Handeln und das Tolerieren von vorsätzlicher Täuschung im Promotionsverfahren den guten Ruf des Wissenschaftsstandortes Deutschland beschädigen.“

 

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V.i.S.d.P.: Sebastian Mathes, RCDS-Bundesvorsitzende