Berlin, 12.08.2016 – Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) begrüßt das Bestreben der Justizministerkonferenz, die juristische Ausbildung zu verschlanken und zwischen den einzelnen Universitäten bzw. Bundesländern zu vereinheitlichen, fordert aber, den Schwerpunktbereich in seinem bisherigen Umfang beizubehalten.
„Eine Vereinheitlichung und Verschlankung des Pflichtstoffes stellt eine sinnvolle Maßnahme dar. Kürzungen am Schwerpunktbereich lehnen wir jedoch ab“, bewertet Claudius Klueting, stellvertretender Bundesvorsitzender und Bundesschatzmeister des RCDS, die geplanten Reformen.
Die Justizministerkonferenz, die im Herbst tagen wird, plant, größere Änderungen am Jurastudium zu beschließen. Der Pflichtstoff der ersten Staatsprüfung soll bundesweit angeglichen und gekürzt werden, um eine Vergleichbarkeit der Ausbildung in den Bundesländern herzustellen. Zudem soll der Schwerpunktbereich im Umfang auf 10 Semesterwochenstunden reduziert werden und nur noch mit 20 statt wie bisher 30 Prozent in die Gesamtnote der ersten Staatsprüfung einfließen.
„Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung des Studiums nach persönlichen Interessensschwerpunkten kann ein Jurastudent – anders als ein Student anderer Fächer – nur im Rahmen des Schwerpunktbereichs nehmen. Wird die Gewichtung des Schwerpunktbereichs verringert, verlieren die Studenten an Wahlfreiheit, das Studium würde sich nur noch stärker im Abarbeiten des Pflichtstoffes in Hinblick auf das Examen erschöpfen“, so Klueting.
Dem Schwerpunktbereich kommt auch bei der Sicherung der wissenschaftlichen Standards des Jurastudiums eine wichtige Rolle zu: Er bietet vielfach die erste und einzige Möglichkeit, ein Rechtsgebiet eingehend zu behandeln und sich Fragen zu widmen, die über die reine Falllösung und Vermittlung der wichtigsten Meinungsstreitigkeiten hinausgehen. Weiterhin kann der Schwerpunkt ein Grundstein für den späteren beruflichen Werdegang sein, da der Schwerpunkt schon gezielt auf bestimmte Rechtsgebiete oder Tätigkeiten vorbereitet und sich viele Studenten im späteren Erwerbsleben intensiv mit Rechtsgebieten abseits des staatlichen Pflichtstoffs befassen werden.
Weiterhin erinnert Klueting daran, dass die erst 2003 erfolgte Einführung des Schwerpunktbereichs nicht nur eine stärkere Profilbildung der Universitäten, sondern auch eine geringere Gewichtung der nur zwei Wochen dauernden staatlichen Prüfungsphase zum Ziel hatte. Die Universitäten sollten gerade nicht mehr der reinen Examensvorbereitung dienen. „Während in vielen anderen Studiengängen ein großer Teil der Abschlussnote bereits während des Studiums gebildet wird nehmen beim Jurastudium die zwei Prüfungswochen am Ende des Studiums eine überragende Bedeutung ein, die nur durch den Schwerpunktbereich abgemildert wird. Durch die angestrebte Änderung würde die Reform des Jurastudiums von 2003 teilweise wieder rückgängig gemacht.“
Das Argument der Kritiker des derzeitigen Schwerpunktbereichs, die Noten im Schwerpunktbereich seien unvergleichbar, lehnt der RCDS ebenfalls ab. Die Kritiker führen an, die Noten seien zum einen viel besser als die Noten im staatlichen Teil, zum anderen sei die Notengebung in den Schwerpunktbereichen sowohl innerhalb einer Universität als auch zwischen den Universitäten sehr divers. Es ist jedoch naheliegend, dass die Noten des Schwerpunktbereichs häufig besser sind als die des staatlichen Teils: Dies ist keine Folge einer abnehmenden Qualität der Schwerpunktbereiche, sondern erklärt sich alleine schon durch die höhere Lernmotivation in einem selbstgewählten, eng abgesteckten Rechtsgebiet im Vergleich zum häufig als lästige Pflicht empfundenen Pflichtstoff.
Abschließend betont Klueting: „anstatt den Schwerpunktbereich effektiv abzuschaffen, sollten die Prüfungsanforderungen und Leistungsbewertungen einheitlich sein. Sowohl im Verhältnis der einzelnen Schwerpunktbereiche untereinander, als auch im Verhältnis der Schwerpunktbereichsprüfung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.“