- Auslandsstudium
- Ausländische Studenten stärken
- BAföG
- Demokratie an Hochschulen
- Deutschlandstipendium
- Ehrenamt neben dem Studium
- Exzellenzinitiative
- Freiheit der Forschung
- Master-Studium
- Rundfunkbeiträge für Studenten
- Studienbeiträge
- Studienbeiträge
- Virtuelle Hochschule
Auslandsstudium
Wer ein Semester im Ausland verbringt und an der Gasthochschule die seinem Studiengang entsprechenden Leistungen erbringt, muss diese an der Heimathochschule auch angerechnet bekommen. Mit der Vergabe von ECTS muss flexibel umgegangen werden. Um die Anrechnung von den im Ausland erbrachten ECTS noch reibungsloser zu gestalten, können die Hochschulen mit ihren Partnerhochschulen im Ausland allgemeingültige oder fachspezifische Kooperationsverträge schließen, die eine unbürokratische Anrechnung der im Ausland erworbenen Leistungen erleichtern sollen.
Um einen Aufenthalt im Ausland für mehr Bachelorstudenten attraktiv zu machen, sollten die Hochschulen Mobilitätsfenster in ihren Studiengängen verankern. Um Mobilität zu erleichtern können Hochschulen auch ein verpflichtendes Auslandssemester in ihr Curriculum integrieren und dieses zur Profilbildung nutzen.
Ein wesentlicher Fortschritt wäre zudem eine Harmonisierung der internationalen Semesterzeiten, so dass Studienaufenthalte im Ausland reibungslos in den eigenen Studienablauf integriert werden können und nicht automatisch zum Verlust von ein oder gar zwei Semestern führen.
Ausländische Studenten stärken
Gegenüber ihren Kommilitonen aus Deutschland und der EU sind Studenten aus Nicht-EU-Länder nach wie vor auf dem studentischen Arbeitsmarkt benachteiligt: Sie dürfen maximal 180 Tage im Jahr einem Nebenjob nachgehen. Immerhin: Bis zum 30. Juni 2012 waren es lediglich 90 Tage. Mit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes zum 01. Juli wurde das Zeitfenster für einen Nebenjob verdoppelt.
Studenten aus Nicht-EU-Ländern erhalten kein BAföG und sind daher im besonderen Maße auf Zuverdienstmöglichkeiten zur Studienfinanzierung angewiesen. Es ist auch nicht ersichtlich, dass eine Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt zu Missbrauch des Studenten-Status führt: Gerade die Bachelor-Studiengänge mit ihren engmaschigeren Prüfungsanforderungen verhindern, dass sich jemand einfach einschreibt, nur um in den Genuss der studentischen Vorteile auf dem Arbeitsmarkt zu kommen.
BAföG
Die Finanzierung des Studiums muss auf seine Profiteure übertragen werden: die Studenten und die Gesellschaft. Die finanzielle Unterstützung muss allen Studenten zugänglich sein. Zur Erreichung dieses Zieles ist aus Gründen der Finanzierung eine Umstrukturierung des BAföG notwendig, so dass die erhaltenen Zahlungen zu 100 % zinslos zurückgezahlt werden müssen. Mittelfristig muss aber zumindest der im jetzigen System rückzahlungspflichtige Teil des BAföG-Satzes vollkommen elternunabhängig gewährt werden. Kurzfristig müssen die Einkommensfreibeträge der Eltern deutlich aufgestockt werden, da viele Familien, die gerade über dem unterstützungsfähigen Einkommen liegen, Probleme mit der Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder haben.
Demokratie an Hochschulen
Der RCDS bekennt sich zum System der demokratisch legitimierten studentischen Interessenvertretung an den Hochschulen. Studentische Interessen müssen in den Gremien der Hochschule von gewählten Studenten vertreten werden, um einen angemessenen Stellenwert zu erhalten. Forderungen nach einer Abschaffung und Übertragung auf Verwaltungseinheiten ohne direkte demokratische Legitimation lehnt der RCDS ab. Die konkrete Ausgestaltung der Form von demokratisch legitimierter, studentischer Interessenvertretung obliegt den Ländern und entzieht sich einer bundesweit einheitlichen Regelung. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Gruppen und Landesverbände des RCDS, sich für die aus ihrer Sicht richtige Ausgestaltung einer demokratisch legitimierten studentischen Interessenvertretung in ihrem jeweiligen Bundesland einzusetzen. Ein allgemeinpolitisches Mandat lehnen wir ab.
Deutschlandstipendium
Der RCDS begrüßt die Einführung des Deutschlandstipendiums und fordert einen zügigen Ausbau der Förderung. Mit dem Deutschlandstipendium kann die Stipendiatenquote unter Studenten rasant gesteigert werden, da durch die Kooperation mit privaten und institutionellen Förderern frisches Geld in die Studienfinanzierung fließen kann. Dadurch wird sich langfristig eine gesunde Kooperationskultur zwischen Hochschulen und Privaten entwickeln, die uns bislang im Vergleich zu anderen Ländern gefehlt hat.
Ehrenamt neben dem Studium
Eine bessere Verknüpfung von Studium und Ehrenamt ist für die gesellschaftliche Entwicklung mehr als wünschenswert. Daher müssen die Hochschulen hierzu den Rahmen schaffen.
Während die traditionellen Studiengänge ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten und Freiheiten bei der Zeiteinteilung ließen, hat sich die Situation nach der Einführung der neuen Studienabschlüsse geändert. Die Anforderungen, die an Studenten der neuen Studiengänge gestellt werden, sind hoch und auch die traditionellen Studiengänge heben das Arbeitspensum drastisch an.
Eine Förderung des Ehrenamts kann nur durch Verbesserungen in der Studienstruktur der neuen Studienabschlüsse liegen. Mehr Freiraum bei der Gestaltung des Ehrenamts sowie die Ausschöpfung der Studienzeiten von 7+3 und 8+2 schaffen für die Studenten neue Zeitfenster und somit Raum für ernst gemeintes Engagement. Auf Wunsch kann der Student, der sich im hochschulpolitischen Bereich engagiert, sich dieses Engagement dann von der Hochschule bestätigen und auf dem Diploma Supplement vermerken lassen. Durch diese fakultative Maßnahme wird dem Studenten die Möglichkeit gegeben, sein Engagement bei einem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber hervorzuheben.
Exzellenzinitiative
Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen stellt eine wichtige Säule zur nachhaltigen Stärkung des Wissenschaftsstandortes und der Spitzenforschung in Deutschland dar und verbessert seine internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Mit ihren Förderrichtlinien zu Zukunftskonzepten, Exzellenzclustern und Graduiertenschulen stellt die Exzellenzinitiative allerdings ausschließlich die Förderung von guter Forschung in den Vordergrund. Gute Forschung bedingt jedoch auch gute Lehre (und umgekehrt), die jedoch in den bisherigen Ausschreibungen nicht berücksichtigt wurde!
Eine Exzellenzinitiative, die Forschung und Lehre als Gesamtpaket fördern möchte, benötigt deshalb nicht nur eine symbolische Gleichstellung beider Säulen, sondern auch eine stärkere finanzielle Förderung und Berücksichtigung des „Lehrstandortes Deutschland“.
Daher muss mit einer weiteren Förderlinie, die die Lehre in besonderer Art und Weise – ähnlich den Graduiertenschulen – fördert, die Lehre auf eine Stufe mit der Forschung gestellt und ihr somit eine höhere Priorität eingeräumt werden als bisher.
Freiheit der Forschung
Die Freiheit der Forschung ist ein überragend wichtiges Gut unserer Gesellschaft, Motor für Fortschritt und deshalb auch in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt. Freiheit der Forschung heißt für uns das Recht und die Pflicht für jeden einzelnen Forscher, sich mit den ethischen und sozialen Folgen seiner Tätigkeit auseinander zu setzen.
Aus diesem Grund lehnen wir pauschale Begrenzungen von Forschung in Gesetzen und Grundordnungen der Hochschulen kategorisch ab. Dies gilt insbesondere für so genannte „Zivilklauseln“, die Forschung zu auch oder primär militärischen Zwecken untersagt: Eine Grenzziehung zwischen ziviler und militärischer Forschung ist in der Praxis kaum möglich, folglich sind solche Regelungen willkürlich und nehmen dem Einzelnen den Freiraum, selbst die Folgen seine Forschungstätigkeit einzuschätzen
Master-Studium
Wir fordern einen Ausbau der Master-Studienplätze. Dabei lehnen wir aber den „Master für alle“ ebenso ab wie feste Zugangs-Quoten für Bachelor-Absolventen eines Studiengangs: Die individuelle Leistung muss über den Zugang zum Master entscheiden.
Der Master soll der wissenschaftlichen Vertiefung dienen; er darf folglich nicht regelmäßig Einstellungsvoraussetzung sein. Aus diesem Grund muss bereits der Bachelor als berufsqualifizierender Abschluss anerkannt sein.
Bachelor-Absolventen muss darüber hinaus die Chance eröffnet werden, parallel zum Berufseinstieg den Master zu erwerben. Daher fordern wir den massiven Ausbau von Teilzeit-Masterstudiengängen.
Rundfunkbeiträge für Studenten
Der ab 2013 für jede Wohnung geltende Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 € ist studentenfreundlicher zu gestalten: Neben der weiterhin geltenden Befreiung von BAföG-Empfängern ist die Zahlungspflicht für alle Übrigen Studenten auf maximal 5,00 € im Monat zu begrenzen. Es kann nicht sein, dass ein Student ohne regelmäßiges Einkommen einem Berufstätigen gleichgestellt ist.
Studienbeiträge
Der RCDS erkennt die Sinnhaftigkeit von Studienbeiträgen. Ziel muss eine bedarfsorientierte Ausgestaltung der Studienbeiträge sein. Daher muss den Hochschulen die Möglichkeit gegeben werden, die Höhe der Studienbeiträge nach eigenem Ermessen – innerhalb der Höchstgrenze von 500 € im Semester – festzusetzen. Die Hochschulen haben die beste Übersicht über den Finanzbedarf vor Ort und sind somit der Subsidiarität gehorchend für die Festlegung der Studienbeiträge zuständig.
Eine problemorientierte und flexible Handhabung der Studienbeiträge kann die Akzeptanz besser untermauern als alle Ausnahmetatbestände bezüglich der Beitragspflicht. Hierzu sind auch besonders dem Studium nachgelagerte Zahlungsmodelle für die Beiträge zu prüfen.
Stipendien
Der RCDS sieht in Stipendien eine wichtige Säule in der Studienfinanzierung und begrüßt insbesondere die leistungsbelohnende Eigenschaft von Stipendien. Dabei gilt es jedoch die Stipendiaten der etablierten Förderwerke mit elternunabhängigen Finanzzuschüssen mindestens in gleicher Höhe auszustatten. Dadurch wird das gesellschaftliche Engagement gewürdigt, dass diese Förderwerke bei den Bewerbern voraussetzen und die politische Bildung, die sie den Stipendiaten vermitteln.
Zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit aller Bewerber muss eine Berücksichtigung der individuellen Umstände der Bewerber erfolgen. Allerdings lehnt der RCDS eine zwingende Einführung einer diesbezüglichen Quote ab.
Virtuelle Hochschule
Der RCDS fordert die Hochschulen zu einem Ausbau von E-Learning Angeboten auf, wobei diese Entwicklung nicht zu lasten der Präsenz-Hochschule gehen darf. Die Hochschulen sollen eine E-Learning Strategie entwickeln, deren Ziel die vollständige Online-Verfügbarkeit aller Präsensveranstaltungen sowie der Einsatz interaktiver und vertiefender Lehrangebote sein muss.